Pflegegrad und Pflegegeld: So unterstützen sie die 24-Stunden-Betreuung
Pflegegrad, Pflegegeld, Verhinderungspflege, die Begriffe verwirren viele Familien. Dabei entscheiden sie darüber, wie viel Unterstützung Sie für die 24-Stunden-Betreuung erhalten. Hier der Überblick.
Der Pflegegrad ist die Grundlage
Der Pflegegrad (1 bis 5) wird vom Medizinischen Dienst festgestellt und richtet sich nach der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen der Pflegeversicherung.
Diese Leistungen helfen bei der Finanzierung
- Pflegegeld, monatliche Zahlung ab Pflegegrad 2.
- Verhinderungspflege, ein jährliches Budget, das oft für die Betreuung eingesetzt werden kann.
- Entlastungsbetrag, monatlicher Zuschuss für Betreuungsleistungen.
- Steuervorteil nach §35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Sie sind unsicher, was Ihnen zusteht?
Das ist normal, die Regeln sind komplex. Wir helfen Ihnen einzuschätzen, welche Leistungen für Ihre Situation infrage kommen und wie sich Ihr Eigenanteil dadurch verringert.
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